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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AMTANGEE AG


1. Begriffe & Vertragsgegenstände


1.1 Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Unternehmer.

2. Geltungsbereich & Allgemeines


2.1 Die AMTANGEE AG schließt Verträge ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der AMTANGEE AG gelten.


2.2 Diese Bedingungen sind auch Grundlage aller zukünftigen Leistungen und Lieferungen, selbst wenn ihre Einbeziehung nicht erneut ausdrücklich vereinbart wird. Maßgeblich ist dabei jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Spätestens mit der erstmaligen Nutzung von Dienstleistungen, Produkten und/oder Lieferungen der AMTANGEE AG, gelten diese Bedingungen als angenommen.


2.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch – selbst im Falle der Lieferung – nicht Vertragsbestandteil.


2.4 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen der AMTANGEE AG bedürfen der Schriftform und zu ihrer Wirksamkeit der Unterzeichnung durch einen Handlungsbevollmächtigten, einen Prokuristen oder einen Vorstand der AMTANGEE AG.


2.5 AMTANGEE AG ist berechtigt, diese AGB zu ändern, indem sie den Kunden im einzelnen schriftlich über die Änderung informiert. Die Änderungen treten einen Monat nach Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zuungunsten des Kunden, kann dieser den Vertrag binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Kündigt der Kunde nicht, wird die Änderung ihm gegenüber mit Ablauf der Monatsfrist wirksam.


2.6 Die AMTANGEE AG ist berechtigt, sich zur Erfüllung der von ihr geschuldeten Leistungen der Hilfe Dritter zu bedienen. Sofern sich die AMTANGEE AG zur Erbringung Ihrer Leistungen und Dienstleistungen Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.


3. Angebot und Vertragsschluss


3.1 Angebote der AMTANGEE AG sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfristen, Liefermöglichkeiten, Leistungen und Nebenleistungen – unverbindlich.


3.2 Der Umfang der von der AMTANGEE AG zu erbringenden Leistungen wird allein durch die schriftlichen Verträge festgelegt. Soweit abgeschlossen, gelten in nachstehender Reihenfolge: der Partnerprogrammvertrag, die Vertragsergänzung „Vertriebsvereinbarung“, die Lizenzbedingungen für AMTANGEE Software und ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


3.3 Die ausdrückliche Zusicherung von Produkteigenschaften bedarf einer schriftlichen Bestätigung durch die AMTANGEE AG.


3.4 Eine vom Käufer unterzeichnete Bestellung über Warenlieferungen, Softwarelieferungen oder andere Dienstleistungen ist bindend. Die AMTANGEE AG ist berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung – die in diesem Fall den Umfang der von der AMTANGEE AG übernommenen Pflichten bestimmt – anzunehmen. Einer schriftlichen Auftragsbestätigung stehen Auslieferung und Rechnungserteilung gleich.


3.5 Tätigt der Kunde eine Bestellung über einen AMTANGEE Online-Shop oder über das AMTANGEE Partnerportal, wird die AMTANGEE AG diese unverzüglich schriftlich bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung bzw. der Auftragsbestätigung verbunden werden.


3.6 Der Kunde verpflichtet sich bei der Bestellung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach – insbesondere durch Angabe einer falschen Postanschrift, Bankverbindung oder eMail-Adresse – so kann die AMTANGEE AG vom Vertrag zurücktreten und gegebenenfalls Schadensersatz geltend machen.


3.7 Die AMTANGEE AG ist jederzeit berechtigt, die Annahme der Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder den Vertragsschluss von einer Vorauszahlung, einer schriftlichen Bürgschaftserklärung einer deutschen Großbank und/oder der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht abhängig zu machen.


3.8 Die reine Überlassung von Software, die Erbringung von Wartungs- oder Supportleistungen oder sonstigen Dienstleistungen oder die Lieferung von Zubehör sind keine Auftragsbestätigung und ersetzen diese nicht.


3.9 Die Preise ergeben sich im Falle der fristgerechten Annahme eines schriftlichen Angebots der AMTANGEE AG aus diesem Angebot, ansonsten mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung aus der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme durch die AMTANGEE AG gültige Preis- und Produktliste der AMTANGEE AG, die jederzeit geändert werden kann.


3.10 Die AMTANGEE AG behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.


4. Leistung, Vergütungen und Preise


4.1 Maßgebend sind die Preise der aktuellen Preisliste zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.


4.2 Ist der Kunde Unternehmer, so verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.


4.3 Ist der Kunde Verbraucher, so wird dem Preis die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet und dem Verbraucher entsprechend ausgewiesen.


4.4 Sofern keine anderweitigen, schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind, verstehen sich die Preise ausschließlich Zubehör, Verpackungs- und Frachtspesen, Kosten für Installation, Schulungen und Servicedienstleistungen.


4.5 Sonstige Lieferungen und Leistungen, für die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung kein Preis vereinbart wurde, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.


4.6 Schulungs-, Installations- und andere Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet.


4.7 Wurde Vorauskasse vereinbart, wird der Kunde sofort nach Rechnungseingang den ausgewiesenen Rechnungsbetrag unter Angabe der Rechnungsnummer an die AMTANGEE AG überweisen. Warenversand, die Erbringung von Dienstleistungen sowie die Freischaltung von Software-Nutzungslizenzen und Zugängen zu Online-Diensten der AMTANGEE AG erfolgen bei Vorauskasselieferungen und Zahlungen durch Kreditkarte in jedem Falle erst ab dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei der AMTANGEE AG.


4.8 Sofern nicht Zahlung durch Vorauskasse und auch sonst nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, verpflichtet sich der Kunde unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang, den in der Rechung aufgeführten Betrag zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.


4.9 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die AMTANGEE AG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen, solange nicht der Kunde einen geringeren Schaden oder die AMTANGEE AG einen höheren Schaden nachweist.


4.10 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder wird Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, so ist die AMTANGEE AG berechtigt, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.


4.11 Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte für Softwaremiete oder Softwareservice bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages von insgesamt zwei Monatsmieten oder Servicebeiträgen in Verzug, so kann die AMTANGEE AG das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges werden hierdurch nicht berührt.


4.12 Schuldet der Kunde der AMTANGEE AG mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird – sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat – zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils älteste Schuld getilgt.


4.13 Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift oder jeden nicht eingelösten Scheck hat der Kunde der AMTANGEE AG alle dadurch entstandenen Kosten zu erstatten.


4.14 Bestellt der Kunde Softwarelizenzen gilt zusätzlich: Der Kunde erhält mit der Auftragsbestätigung sofort eine zeitlich limitierte Nutzungslizenz über 14 Tage ab dem Datum der Auftragsbestätigung zur Aktivierung des bestellten Softwareumfangs. Erst nach der vollständigen Bezahlung erhält der Kunde eine zeitlich unbefristete Nutzungslizenz zur Aktivierung der Software. Kommt der Kunde in Verzug, liegt es im Ermessen von der AMTANGEE AG eine weitere zeitlich befristete Lizenz dem Kunden zu übermitteln. Der Zahlungsverzug nach 5.9 wird dadurch nicht aufgehoben. Das Risiko der ordnungsgemäßen Bezahlung der bestellten Lizenzen liegt beim Kunden. Für Schäden, die dem Kunden durch eine selbstverschuldete Ausfallzeit durch eine verspätete oder ausbleibende Zahlung entstehen, stellt der Kunde die AMTANGEE AG von der Haftung frei.


5. Lieferungen


5.1 Alle von der AMTANGEE AG genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird.


5.2 Die AMTANGEE AG ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.


5.3 Für den Fall, dass der voraussichtliche Liefertermin von der AMTANGEE AG um mehr als vier Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, der AMTANGEE AG eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen.


5.4 Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der AMTANGEE AG eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die AMTANGEE AG diese Umstände nicht zu vertreten hat, führt dies zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, sofern nichts anderes vereinbart ist.


5.5 Sofern der Kunde keine besonderen Weisungen für den Versand erteilt (Eilzustellung, Schnellpaket etc), wird dieser nach bestem Ermessen und Vorbehalt der günstigsten Versandart von der AMTANGEE AG vorgenommen. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen.


5.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der AMTANGEE AG zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht der AMTANGEE AG aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung durch den Kunden ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Firma verlässt.


5.7 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonstigen von der AMTANGEE AG nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder die Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik und Aussperrung bei der AMTANGEE AG, Ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.


5.8 Wird die AMTANGEE AG an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann.


5.9 Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert.


5.10 Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der AMTANGEE AG nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die AMTANGEE AG nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt.


6. Mitwirkung des Kunden


6.1 Der Kunde unterstützt die AMTANGEE AG bei der Vertragsdurchführung. Er sorgt für Hardware, Betriebssystem und Basissoftware und stellt Telekommunikationseinrichtungen und die erforderliche Anzahl von Mitarbeitern zur Verfügung. Der Kunde gibt der AMTANGEE AG rechtzeitig alle notwendigen Informationen, die für die Vertragsdurchführung notwendig sind.


6.2 Vor eventuellen Eingriffen in die EDV des Kunden durch die AMTANGEE AG führt der Kunde eine Datensicherung durch; die AMTANGEE AG wird den Kunden rechtzeitig vor solchen Eingriffen verständigen.


7. Annahme & Abnahme


7.1 Kommt ein Kunde mit der Annahme bestellter Ware in Verzug, so ist die AMTANGEE AG nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Verlangt die AMTANGEE AG Schadensersatz, so beträgt dieser 30% des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder die AMTANGEE AG einen höheren Schaden nachweist.


7.2 Soweit AMTANGEE AG für den Kunden eine Software individuell erstellt oder implementiert, ist der Kunde verpflichtet, diese schriftlich abzunehmen. § 640 BGB gilt entsprechend.


7.3 Von der AMTANGEE AG auftragsgemäß gefertigte Produkte (z.B. Individualanpassungen) wird der Kunde gemeinsam mit einem Mitarbeiter der AMTANGEE AG unverzüglich testen. Funktionieren die Produkte im Wesentlichen vertragsgerecht, wird der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären. Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er der AMTANGEE AG unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Werktagen nach Installation konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei der AMTANGEE AG ein, gilt das Werk als abgenommen.


7.4 Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.


8. Gefahrenübergang


8.1 Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.


8.2 Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.


8.3 Bei der Online-Lieferung von Dateien und Software-Produkten via Internet (Download, eMail-Versand, etc.) geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.


8.4 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.


9. Eigentumsvorbehalt


9.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der AMTANGEE AG aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der AMTANGEE AG. Die AMTANGEE AG behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor.


9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der AMTANGEE AG stehenden Sachen mit kaufmännischer Sorgfalt für die AMTANGEE AG zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken (z.B. Schwachstrom) zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an die AMTANGEE AG ab. Die AMTANGEE AG nimmt die Abtretung an.


9.3 Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Firma unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die Firma dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der Firma bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab.


9.4 Der Kunde ist verpflichtet, der AMTANGEE AG alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.


10. Installation, Schulung & Beratung


10.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch die AMTANGEE AG als auch die Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Solche Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.


10.2 Sofern die AMTANGEE AG Schulungs-, Beratungs- oder Installationsleistungen erbringt, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die erforderlichen Räumlichkeiten sowie Infrastruktur, Unterlagen und Personal bereitgestellt sind. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach Satz 1 nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen der AMTANGEE AG angemessen.


10.3 Die AMTANGEE AG kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel in Rechnung stellen. Ansprüche der AMTANGEE AG aus § 643 BGB bleiben unberührt.


11. Haftung, Haftungsbeschränkung


11.1 Die AMTANGEE AG haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der AMTANGEE AG, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, welche die AMTANGEE AG, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.


11.2 Für sonstige schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflicht) haftet die AMTANGEE AG, gleich aus welchem Rechtsgrund, dem Grunde nach. Unberührt bleibt das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden, jedoch haftet die AMTANGEE AG im Übrigen nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens bzw. der typischerweise vorhersehbaren Aufwendungen.


11.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.


11.4 Soweit die AMTANGEE AG nach 11.2 haftet, ist die Haftung auf das Vertragsvolumen maximal jedoch auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung der AMTANGEE AG beschränkt.


11.5 Die AMTANGEE AG haftet nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung – hätte verhindern können.


11.6 Die Regelungen dieser Ziffer 11 gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der AMTANGEE AG.


11.7 Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.


11.8 Der Kunde verpflichtet sich, die AMTANGEE AG und die verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Handlungsbevollmächtigten, Partner und Angestellten in Bezug auf jegliche Forderungen oder Ansprüche freizustellen und schadlos zu halten, die von Dritten aufgrund schädigender Handlung des Kunden im Zusammenhang mit der AMTANGEE Software - gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig – erhoben werden.


12. Abtretbarkeit von Ansprüchen


12.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit der AMTANGEE AG geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit der AMTANGEE AG geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von der AMTANGEE AG ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.


13. Beweisklausel, Datenschutz


13.1 Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei der Firma gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.


13.2 Der Kunde ist von der AMTANGEE AG über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten sowie über sein Widerspruchsrecht zur Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung des Dienstes ausführlich unterrichtet worden. Daten werden bei der AMTANGEE AG grundsätzlich nur für interne geschäftliche Zwecke zur Abwicklung und Verbesserung des Angebotes erfasst und nicht an Dritte weitergegeben.


13.3 Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu.


13.4 Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an: a) In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden; d. h., sie muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. b) Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend. c) Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet.


14. Schlussbestimmungen


14.1 Alle Vereinbarungen sind in diesem Vertrag enthalten. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages be¬dürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Textform (Fax oder E-Mail) ist nicht ausreichend.


14.2 Für diesen Vertrag und die in seiner Ausführung abgeschlossenen Kaufverträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).


14.3 Ist der Kunde im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der AMTANGEE AG Gerichtsstand. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist dieser Geschäftssitz zudem Erfüllungsort. Gleiches gilt für Vertragspartner ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland. Auf die Geschäftsbeziehung findet vorbehaltlich der in Artikel 29 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) geregelten Ausnahmen deutsches Recht Anwendung.


14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bzw. der Vertrag Lücken ent¬halten, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.


AMTANGEE AG, Friedrichstrasse 90, 10117 Berlin, Germany
Fassung Juni 2006


 
   
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